Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Angebote erfolgen jeweils
freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und -vermietung
bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Für die Richtigkeit der
Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen
werden, da unsere Angaben auf Informationen des Verkäufers/Vermieters
bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren.
2. Angebote und sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich
für den Auftraggeber bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit
schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe
der gesamten Provision, die dem Makler bei Vermittlung oder
Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich
gemachten Objektes zugestanden hätte.
3. Der Makler ist berechtigt für den Verkäufer/Vermieter
provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Die Provision für den Nachweis oder Vermittlung ist auf den
jeweiligen Fragebogen bzw. Exposés angegeben.
4a. Die Provision des Maklers zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Abschluss eines
Miet- oder Kaufvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die
Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines
gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot
steht, entsteht ebenfalls Provisionsanspruch.
4b. Provision im Erfolgsfalle bei Mietobjekten Bei Häusern,
Wohnungen und gewerblichen Räumen (leer oder möbliert)
beanspruchen wir bei Vertragsabschluß eine Provision in Höhe von
2,38 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer.
Bei Vertragsdauer über 5 Jahre: 3,57 % inkl. MwSt. aus dem
10-Jahresmietwert. Provisionen im Erfolgsfalle bei Kaufobjekten
Bei Häusern, Wohnungen und Grundstücken beanspruchen wir bei
Vertragsabschluß eine Provision von 3,57% vom Kaufpreis
inklusive Mehrwertsteuer.
4c. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluß
gleichgesetzt.
4d. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der
abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag später rückgängig
gemacht wird; gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des
Auftraggebers der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag durch
Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund,
den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig
erweist.
4e. Für die Entstehung eines Provisionsanspruches genügt jeder
Nachweis.
4f. Schließt der Ehegatte, ein Verwandter, oder eine
wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag
über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein
Provisionsanspruch.
4g. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete
und umgekehrt.
5a. Sollte dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekt
bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich dem Makler,
unter Nachweis der Herkunft schriftlich mitzuteilen.
5b. Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit dem
Interessenten anderweitig angeboten, so ist gegenüber dem
Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste
Dritter sind abzulehnen. Ein Vertragsabschluß über das Objekt
ist unverzüglich mitzuteilen.
5c. Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich.
Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit,
dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des
Objektes überzeugen.
5d. Zwischenverfügung(en), Irrtum und Tätigkeit für den
anderen Vertragsteil vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit nicht anders
gesetzlich geregelt, der Geschäftssitz.
Stand 2010